Allgemeine Geschäftsbedingungen Höhenarbeit

SeilundFels® (Auftragnehmer) bietet Klettersteigbau, Betreuung von Klettergebieten, Baumfällarbeiten, Industrieklettern, Gewerbliche Seilzugzugangstechnik sowie die Ausbildung in Teilen dieser Gebiete an.

1. Allgemeines

Der Auftragnehmer leistet und liefert nur zu den nachfolgenden Bedingungen.

Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend.

Ergeben sich nach der Erstellung des Angebots von Seiten des Auftraggebers Änderungen bei der Abwicklung des Auftrages, muss durch den Auftragnehmer ein aktualisiertes Angebot erstellt werden. Das bereits erstellte Angebot verliert dann seine Gültigkeit.

3. Auftragserteilung

Vor Beginn der Arbeiten muss eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Auftraggeber vorliegen. Diese kann per Post oder E-Mail vorliegen.

Für den Auftragsort müssen dem Auftragnehmer sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Dies sind z.B. Zugang, Anbringung von Seilstrecken, Anschlagpunkt o.ä. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich der Auftragnehmer eine Begehung der Örtlichkeiten vor; die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Aufraggebers.

4. Leistung

a) Vereinbarte Leistungstermine müssen bei Auftragsbestätigung angegeben sein, ansonsten gelten sie nicht als vereinbart.

b) Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung von zu verarbeitenden Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind ggfs. gesondert abzurechnen.

Gutachten, Genehmigungen o.ä. sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten dem Auftragnehmer vorzulegen. Verzögerungen, die sich aus nicht vorhandenen oder falschen Anträgen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Ebenso sind die Kosten für verspätete Abwicklung des Auftrages durch nicht eingereichte Anträge oder Änderungen der Abwicklung des Auftrages vom Auftraggeber zu tragen.

c) Für die Leistung verantwortlich ist der vom Auftragnehmer benannte Aufsichtsführende Höhenarbeiter (Level 3 nach FISAT). Dieser ist auch für das Personal des Auftraggebers (oder fremdes Personal) im Bereich der Sicherheit weisungsbefugt. Für Leistungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

d) Bei Aufträgen, die über mehrere Tage dauern, ist vom Auftraggeber eine Unterkunft zu stellen, sofern mit dem Auftragnehmer nicht anders vereinbart.

5. Rücktritt durch den Auftraggeber

Bei Auftragsstornierungen durch den Auftraggeber werden 25 % des Auftragswertes als Stornogebühr berechnet. Wird eine Leistung weniger als 5 Werktage vor der Ausführung durch den Auftraggeber storniert, erhöht sich die Stornogebühr auf 50 % des Auftragswertes. Wird der Auftrag am Auftragstag storniert, wird die Rechnung zu 100 % fällig.

Material, das für den Auftrag vom Auftragnehmer beschafft wurde, wird zu 100 % in Rechnung gestellt.

6. Zahlungen

a) Bei Aufträgen, die mehr als 5 Werktage in Anspruch nehmen, wird eine Zwischenrechnung erstellt.

b) Bei Neukunden kann der Auftragnehmer nach Absprache vor der Auftragserteilung eine Vorabzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes berechnen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

c) Mündliche Preisabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

7. Mängel

Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Abnahme der Leistung, ohne Verzögerung, spätestens jedoch 1 Woche nach Kenntnisnahme, dem Auftragnehmer angezeigt wurden.

Der Auftragnehmer behält sich vor, die fehlerhaften Leistungen zu verbessern bzw. die am Tage der Leistung vereinbarte Vergütung zu mindern oder zu erstatten.

Mängel, die an Teillieferungen entstehend, berechtigen nicht zur Annullierung des gesamten Auftrages oder anderer bereits bestätigter Aufträge.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Heidelberg.

9. Geltungsbereich / Salvatorische Klausel

Vorstehende Geschäfts- und Leistungsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss für alle diesen Vertag betreffenden Leistungen.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10. Datenschutz / Rechte am Bild

Der Auftraggeber willigt ein, dass die für die Auftragsbearbeitung relevanten vom Auftragnehmer erfassten Daten, gemäß Bundesdatenschutzgesetzt §3.26 gespeichert werden.

Die so erlangten Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben und nur für die Auftragsausführung genutzt.

Die vom Auftragnehmer im Zuge der Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellten Unterlagen, werden nach der Abnahme des Auftrages wieder an den Auftraggeber zurückgegeben, sofern dieser dies ausdrücklich wünscht.

Der Auftragnehmer behält sich vor, von Aufträgen Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen, falls vom Auftraggeber nicht schriftlich widersprochen wird. Der Auftraggeber willigt ein, dass diese als Referenz eingesetzt werden können.

An der Auftragsausführung beteiligte Subunternehmer, die vom Auftragnehmer im Zuge der Auftragsausführung beschäftigt werden, dürfen keinerlei Bild- und Tonaufnahmen für ihre Zwecke verwenden, sei es auf deren eigenen oder fremden Homepages, in Social Media (Facebook, Instagram usw.) oder als eigene Referenzen. Deren Nutzung bedarf zu jeder Zeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.