Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltung

SeilundFels® bietet geführte Kletter-, Klettersteig und Höhlentouren und fachlicher Anleitung an.

1. Vertragsabschluss

Durch eine mündlich, schriftlich oder fernmündliche vorgenommene Anmeldung, kommt ein Vertrag über eine fachkundig durchzuführende Veranstaltung durch SeilundFels®zustande.

SeilundFels® händigt dem Kunden bei bzw. unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Reservierungsbestätigung für die gebuchte Veranstaltung aus.

2. Bezahlung

Nach Vertragsschluss ist die Zahlung des Veranstaltungspreises in voller Höhe fällig. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die Veranstaltungsunterlagen bzw. Informationen zu der Veranstaltung.

3. Leistungen

Eine Leistungsbeschreibung kann man der Homepage entnehmen. Diese Angaben sind für SeilundFels® bindend. SeilundFels® behält sich jedoch das Recht vor, aus begründeten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung dieser Angaben zu erklären, über die der Kunde zu informieren ist. Wegen erforderlicher Leistungsänderungen wird auf Punkt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

Im Veranstaltungspreis ist keine Rücktrittskostenversicherung enthalten, weshalb der Abschluss derselben empfohlen wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Leider lassen sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen von den Vereinbarungen des Vertrages aufgrund von besonderen Eigenheiten nicht ausschließen. Da SeilundFels® keinerlei Einfluss auf unerwartete Wetterveränderungen, Umweltbedingungen, infrastrukturelle Mängel, behördliche Willkür, Krankheit und Ähnliches hat, dies aber zu Änderungen des beschriebenen Ablaufes führen kann, werden adäquate Ersatzleistungen angeboten.

SeilundFels® verpflichtet sich, den Kunden über eventuelle Leistungsänderungen bzw. Abweichungen unverzüglich zu informieren. SeilundFels® bietet als Gegenleistung die Möglichkeit zu einer kostenlosen Umbuchung oder dem kostenlosen Rücktritt an. 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

Der Kunde hat das Recht, vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurückzutreten. Ausschlaggebend ist hierfür der Eingang einer Rücktrittserklärung in schriftlicher Form bei SeilundFels®. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt an der Veranstaltung nicht teil, hat SeilundFels® das Recht, vom Kunden eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Für die Berechnung der Ersatzforderung gilt:

Bei Rücktritt bis zum 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 15% des Gesamtpreises, jedoch mindestens 25 Euro.

Für einen späteren Rücktritt betragen die Kosten:

ab dem 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25%

ab dem 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%

ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75%

ab dem 06. Tag vor Veranstaltungsbeginn 85%

Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung zum 1. Veranstaltungstag betragen die Rücktrittskosten 100% des Gesamtpreises.

Sollte der Kunde nach Ablauf dieser Fristen Umbuchungswünsche haben, so können diese, sofern deren Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach einem Rücktritt zu den genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung ausgeführt werden.

Der Kunde hat die Möglichkeit bis zum Veranstaltungsbeginn einen Dritten an seiner statt als Vertretung in die Rechte und Pflichten des Veranstaltungsvertrages einzusetzen, sofern diese dritte Person den Veranstaltungsanforderungen genügt und dem Wechsel keinerlei gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

SeilundFels® hat in folgenden Fällen das Recht, vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag nach Veranstaltungsbeginn zu kündigen:

Stört der Teilnehmer trotz Abmahnung seitens SeilundFels® die Veranstaltung nachhaltig und verhält sich in einer die Kündigung des Vertrages rechtfertigenden Art und Weise, so kann SeilundFels® den Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen der Veranstaltung (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen etc.) nicht genügt.

SeilundFels® hat in diesem Falle weiterhin den Anspruch auf sein Honorar.

Wird eine ausgeschriebene festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, hat SeilundFels® das Recht, vom Vertrag unverzüglich nach Eintritt der Nichtdurchführbarkeits-Bedingung, jedoch bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, zurückzutreten. Dabei muss er den Kunden unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung in Kenntnis setzen, ihm eine Rücktrittserklärung der Veranstaltung zuleiten und den eingezahlten Preis zurückerstatten.

7. Haftung SeilundFels®

SeilundFels® haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für

  • eine gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen

Darüber hinaus haftet SeilundFels® für ein Verschulden der von ihm mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

8. Beschränkung der Haftung

Bei den vertraglich vereinbarten Veranstaltungen sind sportlichen Anforderungen zu erfüllen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen besteht bei den Veranstaltungen ein Unfall- und Verletzungsrisiko, das selbst durch noch so umsichtige Betreuung nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann.

Schmuck, Brillen oder Kontaktlinsen können zu Verletzungen führen, verloren gehen oder beschädigt werden. SeilundFels® übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Technische Geräte wie z.B. Uhren, Fotos oder Handys sollten stoß – und Wasserfest sein und/oder entsprechend verpackt und gegen Herabfallen gesichert werden. Für Schäden oder Verlust übernimmt SeilundFels® keine Haftung. Eine Haftung für gestohlene Gegenstände wird ebenfalls nicht übernommen.

9. Mitwirkungspflicht

Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuhelfen, eventuelle Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten. 

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Eventuelle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Veranstaltungsende gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

11. Sonderkosten

Alle durch den Teilnehmer verursachten Sonderkosten gehen zu dessen Lasten. Tritt bei einem akuten Notfall der Veranstalter in Vorlage, so sind die vorausgelegten Beträge unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzuzahlen.

12. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der AGB zur Folge. Anstelle einer unwirksamen Klausel soll die Klausel gelten, welche dem erkennbaren Willen der Parteien entspricht.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Heidelberg.

14. Teilnahme

Die Veranstaltungen setzen eine gute Gesundheit, eine gute Grundkondition, Trittsicherheit und Höhentauglichkeit voraus. Klaustrophobie (Raumangst) muss bei unterirdischen Aktivitäten (Höhlentour) ausgeschlossen werden.

Gesundheitliche Beschwerden sind unbedingt mit SeilundFels® abzusprechen (dies gilt auch für die Teilnahme während einer Schwangerschaft).

Bis zum 18. Lebensjahr nur mit schriftlicher Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten. 

15. Datenschutz

Die Angabe von personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse), die im Rahmen der Veranstaltung erhoben werden, erfolgt auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben. Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll oder Sie an uns eine Anfrage stellen, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist (Bestandsdaten). Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten soweit dies erforderlich ist, m Ihnen die Inanspruchnahme des Webangebots zu ermöglichen (Nutzungsdaten). Sämtliche personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert wie dies für den genannten Zweck (Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Abwicklung eines Vertrags) erforderlich ist. Hierbei werden steuer- und handels- rechtliche Aufbewahrungsfristen berücksichtigt.