Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltung

1. Vertragsabschluss

Durch eine mündlich, schriftlich oder fernmündliche vorgenommene Anmeldung wird dem Veranstalter seitens des Kunden der Abschluss verbindlich angeboten. Sofern der Anmelder eine entsprechende gesonderte Erklärung unterzeichnet hat, steht er für die Vertragsverpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern ebenso ein wie für seine eigenen.

Mit Annahme des Vertrages durch den Veranstalter kommt dieser rechtsgültig zustande. Dabei bedarf die Annahme keiner bestimmten Form.

Der Veranstalter händigt dem Kunden bei bzw. unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Reservierungsbestätigung aus. Sollte diese im Inhalt von der Anmeldung abweichen, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das der Kunde für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

Erklärt der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme, so kommt der Vertrag auf Grundlage des neuen Angebotes zustande.

2. Bezahlung

Nach Vertragsschluss ist die Zahlung des Veranstaltungspreises in voller Höhe fällig. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die Veranstaltungsunterlagen bzw. Informationen zu der Veranstaltung.

3. Leistungen

Eine Leistungsbeschreibung kann man der Homepage entnehmen. Diese Angaben sind für den Veranstalter bindend. Dieser behält sich jedoch das Recht vor, aus begründeten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung dieser Angaben zu erklären, über die der Kunde zu informieren ist. Wegen erforderlicher Leistungsänderungen wird auf Punkt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

Im Veranstaltungspreis ist keine Rücktrittskostenversicherung enthalten, weshalb der Abschluss derselben empfohlen wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Leider lassen sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen von den Vereinbarungen des Vertrages aufgrund von besonderen Eigenheiten nicht ausschließen. Da der Veranstalter keinerlei Einfluss auf unerwartete Wetterveränderungen, Umweltbedingungen, infrastrukturelle Mängel, behördliche Willkür, Krankheit und Ähnliches hat, dies aber zu Änderungen des beschriebenen Ablaufes führen kann, werden adäquate Ersatzleistungen angeboten.

Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden über eventuelle Leistungsänderungen bzw. Abweichungen zu informieren. Unter Umständen bietet der Veranstalter als Gegenleistung die Möglichkeit zu einer kostenlosen Umbuchung oder dem kostenlosen Rücktritt an.

Für subjektive Veranstaltungsvorstellungen wird allerdings keine Garantie übernommen.

Sollte es zu einer nachträglichen Änderung des Preises oder einer wesentlichen Leistung kommen, wird der Teilnehmer vom Veranstalter unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn darüber informiert. Nach diesem Zeitpunkt sind Preisänderungen nicht zulässig.

Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung oder bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% hat der Teilnehmer das Recht, ohne weitere Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu fordern, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Teilnehmer anzubieten und der Teilnehmer diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend macht.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

Der Kunde hat das Recht, vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurückzutreten. Ausschlaggebend ist hierfür der Eingang einer Rücktrittserklärung in schriftlicher Form beim Veranstalter. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt an der Veranstaltung nicht teil, hat der Veranstalter das Recht, vom Kunden eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Preis unter Abzug des Wertes der von dem Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Leistung erwerben kann.

Diese Ersatzforderungen kann der Veranstalter konkret im Einzelnen berechnen oder nach dem unten genannten System pauschaliert geltend machen. Nimmt der Kunde an der Veranstaltung teil, ohne seinen Rücktritt zu erklären bzw. nimmt er einzelne Leistungen teilweise oder ganz nicht in Anspruch, so hat er keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.

Für die Berechnung der Ersatzforderung gilt:

Bei Rücktritt bis zum 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 15% des Gesamtpreises, jedoch mindestens 25 Euro.

Für einen späteren Rücktritt betragen die Kosten:

ab dem 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25%

ab dem 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%

ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75%

ab dem 06. Tag vor Veranstaltungsbeginn 85%

Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung zum 1. Veranstaltungstag betragen die Rücktrittskosten 100% des Gesamtpreises.

Sollte der Kunde nach Ablauf dieser Fristen Umbuchungswünsche haben, so können diese, sofern deren Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach einem Rücktritt zu den genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung ausgeführt werden.

Der Kunde hat die Möglichkeit bis zum Veranstaltungsbeginn einen Dritten an seiner statt als Vertretung in die Rechte und Pflichten des Veranstaltungsvertrages einzusetzen, sofern diese dritte Person den Veranstaltungsanforderungen genügt und dem Wechsel keinerlei gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Dieser Dritte haftet dem Veranstalter gegenüber neben dem ursprünglichen Kunden als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter hat in folgenden Fällen das Recht vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag nach Veranstaltungsbeginn zu kündigen:

Stört der Teilnehmer trotz Abmahnung seitens des Veranstalters die Veranstaltung nachhaltig und verhält sich in einer die Kündigung des Vertrages rechtfertigenden Art und Weise, so kann der Veranstalter den Vertrag fristlos kündigen. Die gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen der Veranstaltung (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen etc.) nicht genügt.

Der Veranstalter hat in diesem Falle weiterhin den Anspruch auf den Preis, muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen oder durch anderweitige Verwendung erlangten Vorteile anrechnen lassen.

Wird eine ausgeschriebene festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, hat der Veranstalter das Recht, vom Vertrag unverzüglich nach Eintritt der Nichtdurchführbarkeits-Bedingung, jedoch bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, zurückzutreten. Dabei muss er den Kunden unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung in Kenntnis setzen, ihm eine Rücktrittserklärung der Veranstaltung zuleiten und den eingezahlten Preis zurückerstatten.

Sollte nach Ausschöpfung aller dem Veranstalter zur Verfügung stehenden Mittel eine Durchführung der Veranstaltung nur mit Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze für diese Veranstaltung möglich sein und der Veranstalter keinerlei Schuld an den dazu führenden Umständen trägt, so hat er bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung des Recht gegen Rückzahlung des Preises vom Vertrag zurückzutreten.

7. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für

  • eine gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen

Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der von ihm mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

8. Beschränkung der Haftung

Sie nehmen an Veranstaltungen mit sportlichen Anforderungen teil. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen besteht bei den Veranstaltungen ein Unfall- und Verletzungsrisiko, das selbst durch noch so umsichtige Betreuung nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann.

Schmuck, Brillen oder Kontaktlinsen können zu Verletzungen führen, verloren gehen oder beschädigt werden. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Technische Geräte wie z.B. Uhren, Fotos oder Handys sollten stoß – und Wasserfest sein und/oder entsprechend verpackt und gegen Herabfallen gesichert werden. Für Schäden oder Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet auch nicht für gestohlene Gegenstände.

9. Mitwirkungspflicht

Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuhelfen, eventuelle Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Eventuelle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Veranstaltungsende gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften nach BGB.

11. Sonderkosten

Alle durch den Teilnehmer verursachten Sonderkosten gehen zu dessen Lasten. Tritt bei einem akuten Notfall der Veranstalter in Vorlage, so sind die vorausgelegten Beträge unverzüglich nach Beendigung der Veranstlatung zurückzuzahlen.

12. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der AGB zur Folge. Anstelle einer unwirksamen Klausel soll die Klausel gelten, welche dem erkennbaren Willen der Parteien am Nächsten kommt.

13. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz rechtlich belangen.

Ebenso sind rechtliche Ansprüche des Veranstalters an den Teilnehmer an dessen Wohnsitz geltend zu machen, sofern diese sich nicht gegen Vollkaufleute oder Personen richten, die keinen Wohnsitz im Inland haben, nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort dem Veranstalter nicht bekannt ist.

In einem solchen Falle gilt der Sitz des Veranstalters als Gerichtsstand.

14. Einschränkungen

Der Veranstalter behält sich Irrtümer bei Preisangaben, Leistungsbeschreibungen oder Terminen vor.

15. Teilnahme

Die Veranstaltungen setzen eine gute Gesundheit, eine gute Grundkondition, Trittsicherheit und Höhentauglichkeit voraus. Klaustrophobie (Raumangst) muss bei unterirdischen Aktivitäten (Höhlentour) ausgeschlossen werden.

Gesundheitliche Beschwerden sind unbedingt mit dem Veranstalter abzusprechen (dies gilt auch für die Teilnahme während einer Schwangerschaft).

Bis zum 18. Lebensjahr nur mit schriftlicher Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten.

Der Veranstalter steht der Teilnahme von behinderten Menschen an seinen Veranstaltungen positiv gegenüber und begrüßt diese. Da behinderte Personen in der Regel nicht für die Teilnahme an den regulären Angeboten geeignet sind, können hier speziell zugeschnittene Veranstaltungen organisiert werden.

16. Datenschutz

Die Angabe von personenbezogene Daten (wie Name, Anschrift oder E-Mail Adresse), die im Rahmen der Veranstaltung erhoben werden, erfolgt auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben. Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll oder Sie an uns eine Anfrage stellen, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist (Bestandsdaten). Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Inanspruchnahme des Webangebots zu ermöglichen (Nutzungsdaten). Sämtliche personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert wie dies für den genannten Zweck (Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Abwicklung eines Vertrags) erforderlich ist. Hierbei werden steuer- und handels- rechtliche Aufbewahrungsfristen berücksichtigt.