Allgemeine Geschäftsbedingungen Höhenarbeit

1. Allgemeines

Wir leisten und liefern nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Vom Auftraggeber vorgeschriebene Leistungs- und Lieferbedingung gelten, soweit sie nicht mit den unseren übereinstimmen, nur, wenn sie von uns bestätigt wurden.

Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

Auch andere Bedingungen und/oder Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung unsererseits.

2. Angebote

Angebote von SeilundFels sind unverbindlich und freibleibend.

Ergeben sich nach der Erstellung des Angebots von Seiten des Auftraggebers Änderungen bei der Abwicklung des Auftrages, muss von SeilundFels ein aktualisiertes Angebot erstellt werden. Das bereits erstellte Angebot verliert hiermit dann seine Gültigkeit.

Unsere Angebote behalten ihre Gültigkeit so lange wie auf dem jeweiligen Angebot erwähnt.

Falls sich nach Angebotserstellung Änderungen hinsichtlich der Arbeitszeit ergeben sollten, z. B. Nachtarbeit oder Arbeit an einem Feiertag, wird dies gesondert erwähnt. Hierdurch ändert sich dann auch die Preisgestaltung des Angebots.

3. Leistung

Vereinbarte Leistungstermine müssen bei Auftragsbestätigung angegeben sein, ansonsten gelten sie nicht als vereinbart.

Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung zu verarbeitenden Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind ggfs. gesondert abzurechnen.

Gutachten, Genehmigungen o.ä. sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten SeilundFels vorzulegen. Verzögerungen, die sich aus nicht vorhandenen oder falschen Anträgen ergeben, gehen nicht zu Lasten von SeilundFels. Ebenso sind die Kosten für verspätete Abwicklung des Auftrages durch nicht eingereichte Anträge oder Änderungen der Abwicklung des Auftrages vom Arbeitgeber zu tragen.

SeilundFels ist bei der Durchführung der seilunterstützten Tätigkeiten im Bereich der Sicherheit und der Arbeitsausführung nicht weisungsgebunden.

Für die Leistung verantwortlich ist der von SeilundFels benannte Aufsichtsführende Höhenarbeiter (Level 3 nach FISAT). Dieser ist auch für das Personal des Auftraggebers (oder fremdes Personal) im Bereich der Sicherheit weisungsbefugt.

Ansonsten gelten für den sonstigen Leistungsverzug die aktuellen Bestimmungen des BGB.

Bei Aufträgen, die über mehrere Tage dauern, ist vom Auftraggeber eine Unterkunft zu stellen, sofern mit SeilundFels nicht anders vereinbart. Die Unterkunft ist vorab mit SeilundFels abzustimmen.

4. Auftragserteilung

Vor Beginn der Arbeiten muss eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Auftraggeber vorliegen. Diese kann per Post oder E-Mail vorliegen.

Für den Auftragsort müssen SeilundFels alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, die für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Dies sind z.B. Zugang, Anbringung von Seilstrecken, Anschlagpunkt o.ä.). Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns eine Begehung vor; die evtl. entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Aufraggebers.

5. Rücktritt durch den Auftraggeber

Bei Auftragsstornierungen berechnen wir 25 % des Auftragswertes als Stornogebühr. Wird eine Leistung weniger als 5 Tage Arbeitstage vor der Ausführung durch den Auftraggeber storniert, erhöht sich die Stornogebühr auf 50 % des Auftragswertes. Wird der Auftrag am Auftragstag storniert, wird die Rechnung zu 100 % fällig.

Material, das für den Auftrag von SeilundFels beschafft wurde, wird zu 100 % in Rechnung gestellt.

6. Zahlungen

Bei Aufträgen, die mehr als 5 Werktage in Anspruch nehmen, behalten wir uns eine Zwischenrechnung vor.

Bei Neukunden kann SeilundFels nach Absprache vor der Auftragserteilung eine Vorabzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes berechnen.

Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung geleistet.

Unser Zahlungsziel ist sofort ohne Abzug, falls nicht anders auf der Rechnung vermerkt.

Weitere mündliche Preisabsprachen bedürfen unbedingt der schriftlichen Bestätigung von SeilundFels.

7. Konventionalstrafen

Jegliche Art von Vertragsstrafen gilt grundsätzlich als ausgeschlossen.

8. Mängel

Mängel bei offensichtlichen Mängeln werden nur berücksichtigt wenn sie unmittelbar nach Abnehme der Leistung, ohne Verzögerung, spätestens jedoch 1 Woche nach Kenntnisnahme, bei SeilundFels eingegangen sind.

Für jegliche Mängel, die durch höhere Gewalt entstehen, übernimmt SeilundFels grundsätzlich keinerlei Haftung.

SeilundFels behält sich vor, die fehlerhaften Leistungen zu verbessern bzw. die am Tage der Leistung vereinbarte Vergütung zu mindern oder zu erstatten.

Mängel, die an Teillieferungen entstehend, berechtigen nicht zur Annullierung des gesamten Auftrages oder anderer bereits bestätigter Aufträge.

9. Haftung

Für jegliche Verzögerung, die durch höhere Gewalt (Unwetter, Sturm o.ä.) verursacht werden, übernimmt SeilundFels keinerlei Haftung. Hier können auch keine Forderungen an SeilundFels gestellt werden.

10. Datenschutz / Rechte am Bild

Der Auftraggeber willigt ein, dass die für die Auftragsbearbeitung relevanten von SeilundFels erfassten Daten, gemäß Bundesdatenschutzgesetzt §3.26 gespeichert werden.

Die SeilundFels erlangten Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben und nur für die Auftragsausführung genutzt.

Die von SeilundFels im Zuge der Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellten Unterlagen, werden nach der Abnahme des Auftrages wieder an den Auftraggeber zurückgegeben, sofern dieser dies ausdrücklich wünscht.

SeilundFels behält sich vor, von Aufträgen Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen, falls vom Auftraggeber nicht schriftlich widersprochen wird. Der Auftraggeber willigt ein, dass diese als Referenz eingesetzt werden können.

An der Auftragsausführung beteiligte Subunternehmer, die von SeilundFels im Zuge der Auftragsausführung beschäftigt werden, dürfen keinerlei Bild- und Tonaufnahmen für ihre Zwecke verwenden, sei es auf deren eigenen oder fremden Homepages, in Social Media (Facebook, Instagram usw.) oder als eigene Referenzen. Deren Nutzung bedarf zu jeder Zeit der ausdrücklichen Zustimmung von SeilundFels in Schriftform.

11. Geltungsbereich / Salvatorische Klausel

Vorstehende Geschäfts- und Leistungsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss für alle diesen Vertag betreffenden Leistungen.

Sie gelten für die Geschäftsbeziehung solange, bis SeilundFels seine Kunden über eine Änderung informiert.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.